KLIMA- UND LÜFTUNGSANLAGEN

Klima- und Lüftung

Sie interessieren sich für eine Lüftungsanlage?

Wir beraten Sie gerne zum Thema Klima- und Lüftungsanlagen und übernehmen die Planung, Montage und Ausführung – egal ob es sich um eine Komplett- oder Teilsanierung oder einen Neubau handelt.

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Wir sind gerne für Sie da.

Konrad Kraus

Konrad Kraus

Dipl.-Ing. Versorgungstechnik (FH), Betriebsleiter

Kein prima Klima in Ihren Räumen?

Dann ist es Zeit für eine Beratung, ob Klimageräte, eine kontrollierte Wohnraumlüftung oder eine Lüftungsanlage das Richtige für Sie sind.

Im Menü links finden Sie wichtige Informationen zu allen modernen Raumluftanlagen.

Warum überhaupt Raumluftanlagen?

Gerade in gut gedämmten Gebäuden geht es nicht ohne Klima- oder Lüftungsanlage. Dies gilt noch viel mehr für Passiv-, Nullenergie oder Plusenergiehäuser. Denn durch die gute Dämmung und den geringen Austausch an Raumluft kann die Luft stickig werden und sich Schimmel an den Wänden bilden. Auch lässt sich durch eine Raumluftanlage der Wärmeverlust minimieren, der bspw. beim Stoßlüften entsteht. Raumluftanlagen werden daher seit geraumer Zeit bei Neubauten und in bestimmten Fällen auch bei Sanierungen vom Gesetzgeber verlangt.

Auch Räume, in denen gerne viele Gerüche, Feuchtigkeit oder Wärme entstehen, können von einer Raumluftanlage profitieren. Die Klassiker hier sind Küche und Bad. Aber auch wer an einer vielbefahrenen Straße wohnt oder in der Nähe einer geruchsintensiven Einrichtung, wie bspw. einer Müllanlage, einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem ölverarbeitenden Industrieunternehmen, genießt es, wenn die „dicke Luft“ draußen bleibt.

Zu beachten

Seit Ende 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das in Teil 4 weitreichende Vorschriften zur Wohnraumlüftung macht. Dabei geht es um die Gebäudehülle wie auch um die Anlagentechnik.

Die strengeren Vorschriften hinsichtlich Energieeffizienz fordern die Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle. Einen Luftaustausch beispielsweise durch undichte Fenster darf es nicht mehr geben. Allerdings muss auf Grund der luftundurchlässigen Gebäudehülle ein Mindestluftwechsel stattfinden, um die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner nicht zu gefährden.

Dafür muss in jedem Fall bei Neubauten und auch bei der Sanierung von Altbauten in bestimmten Fällen ein Lüftungskonzept nach Norm DIN 1946-6 erstellt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Vorschriften unter anderem hinsichtlich der Belüftung fensterloser Bäder oder Hygieneanforderungen an Lüftungsanlagen und Raumluft.